Die Verfassung des Landes Hessen vom 1. Dezember 1946 ist auch im Jahre 2013 noch rechtsgültig und birgt in sich einen erstaunlichen Artikel: Artikel 21, Absatz 1: „Ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden worden, so können ihm auf Grund der Strafgesetze durch richterliches Urteil die Freiheit und die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen oder beschränkt […]
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