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Das Bürgerliche Gesetzbuch und die Bienen – Teil 1

15. Juli 2013 von Andrea Bock 3 Kommentare

Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 3 – Sachenrecht, Abs. Eigentum, Titel Erwerb und Verlust des Eigentums an beweglichen Sachen, Untertitel 5 – Aneignung

Im Bürgerlichen Gesetzbuch widmet man ganzen Bienenschwärmen gleich 4 Paragraphen. Diese 4 Paragraphen sind alle schon aufgrund ihrer Benennung kurios und verdienen einen Platz in unserer Rubik Kurioses. Wir werden die Paragraphen einzeln Vorstellen.

§ 961 Eigentumsverlust bei Bienenschwärmen

„Zieht ein Bienenschwarm aus, so wird er herrenlos, wenn nicht der Eigentümer ihn unverzüglich verfolgt oder wenn der Eigentümer die Verfolgung aufgibt.“

Eine Biene mit Koffer hab ich leider noch nicht gesehen und das Verfolgen von Bienen stellt sich bestimmt auch als interessant dar. Kann man auch eine Vermisstenmeldung für den eigenen Bienenschwarm aufgeben?

 

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Kategorie: Lustige Gesetze, Recht Stichworte: BGB, Eigentum, Kurios, Paragraph, Tiere

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Kommentare

  1. Ilona Munique meint

    9. September 2013 um 15:29

    Diese „Bienengesetze“ erscheinen nur Nicht-Imkern kurios. Sie sind sehr alt, aber durchaus noch immer praxisrelevant. Ein herrenloses Volk einzufangen muss einem „Schwarmfänger“ möglichst leicht gemacht werden. Denn der Schwarm wartet nicht stundenlang, bis auf dem Amt Eigentumsrechte geklärt werden. Ein Schwarm war früher und ist auch heute noch wertvoll.

    Doch noch aus einem anderen, heute viel wichtigeren Grund, ist es notwendig, ein geschwärmtes Volk unkompliziert von jedermann einzufangen. Nur durch die imkerliche Pflege kann er auf sein Überleben hoffen. Suchen sich die Bienen nämlich irgend einen hohlen Baum, sind sie spätestens im nächsten Jahr ziemlich sicher tot, da sie sich nicht selbst gegen die Varroamilbe, einen parasitären Schmarotzer aus Asien, behandeln können, die ihnen den Garaus macht.

    Antworten
    • Redakteur meint

      12. September 2013 um 09:14

      Sehr geehrte Frau Munique,

      an erster Stelle einen herzlichen Dank für den Kommentar und auch für die Verlinkung zur Internetseite http://www.bienen-leben-in-bamberg.de. Wir haben Ihren Kommentar und auch den Beitrag zur Verlinkung mit Freude gelesen.
      Ja, es stimmt schon es gibt einige kuriose und raritäre Gesetze in Deutschland. Um so mehr muss man gerade auf diese Gesetze ein Auge werfen und durch die Erwähnung im Internet die Menschen darauf aufmerksam machen. Einige der alten Gesetze bekommen immer wieder ein „Update“, andere leider nicht.

      Antworten

Trackbacks

  1. Das Gesetz zur Biene | bienen-leben-in-bamberg.de sagt:
    9. September 2013 um 16:13 Uhr

    […] https://www.gier-frisst-hirn.com/das-burgerliche-gesetzbuch-und-die-bienen-teil-1/ […]

    Antworten

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