Neues Jahr neue Belastungen für den Verbraucher, aber nicht nur. Es gibt auch positive Veränderungen im Jahr 2015.
In diesem Beitrag stellen wir einige Veränderungen für den Verbraucher vor.
Negatives:
Der öffentliche Nahverkehr wird teurer (Beitrag extra), das Porto wird angehoben und die gesetzlichen Krankenkassen dürfen wieder Zusatzbeiträge verlangen. Kaffeemaschinen mit Glaskannen werden bald der Geschichte angehören und Banken schlagen die Null-Zins-Politik der EZB auf die Kunden durch höhere Gebühren um (Beitrag extra).
Wie ist das mit dem Porto? Seit 2013 ist das Porto um 7 Cent gestiegen. Anfang 2013 wurde das Porto für Briefe von 55 Cent auf 58 Cent und im Januar 2014 auf 60 Cent erhöht. Seit dem 1. Januar 2015 zahlen wir nun für einen Standardbrief 62 Cent. Die Post ist so entgegenkommend, dass wir die 60 Cent-Briefmarken noch aufbrauchen dürfen, doch müssen wir zum Versenden des Briefs in der Post zusätzlich eine 2 Cent-Briefmarke hinzukaufen. Da der Kompaktbrief im Gegenzug um 5 Cent (auf 85 Cent) gesenkt wird, stimmte die Bundesnetzagentur (BNetzA) dem Post-Antrag zu. Also: entweder verschicken wir weniger Briefe mit mehr Umfang, damit wir einen Kompaktbrief aufgeben können oder Anbieter wie GMX, Gmail und Co. können sich über einen großeren E-Mailversand freuen.
Gerade waren wir für ein Jahr die Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen los, da kommen sie auch schon zurück. Den gesetzlichen Krankenkassen wurde wieder ein Teil der Beiträge zur Selbstbestimmung überlassen. Die bisherigen Krankenkassenbeiträge werden einfach auf ein Level gesenkt, auf dem es den Kassen möglich ist, einen Zusatzbeitrag zu erheben. In der Politik erhofft man sich dadurch einen steigenden Wettbewerb unter den Kassen.
Haushaltsgeräte scheinen immer mehr ins Blickfeld der EU zu rücken. Neuestes Opfer: die Kaffeemaschine. Seit Jahresbeginn dürfen keine Kaffeemaschinen ohne Abschaltautomatik auf den Markt gebracht werde. Das heißt: dadurch wird der Kaffee in den Glaskannen auch schneller kalt. Trinkt ihn also gleich oder kauft eine Kaffeemaschine mit Thermoskanne.
Positives:
Die Mehrwertsteuer auf Hörbücher sinkt. Der Rundfunkbeitrag wird reduziert (Beitrag folgt) und auch die Stromabgaben und – umlagen sinken.
Hörbücher werden im Handel seit dem 1. Januar 2015 wie Bücher besteuert. Die Mehrwertsteuer sinkt von 19 Prozent auf 7 Prozent. Die Verbraucherzentrale NRW geht allerdings davon aus, dass die Preise der Hörbücher dadurch nicht sinken werden. Sie glauben eher, dass die Unternehmen die neu entstandenen Preisvorteile einkassieren.
Erstmals seit der Einführung der EEG-Umlagen im Jahr 2003 sinken die Abgaben und Steuern um 0,15 Cent pro Kilowattstunde. Im Jahr 2013 lag die EEG-Umlage bei rund 5,277 Cent und 2014 bei rund 6,24 Cent pro Kilowattstunde.
Die EEG-Umlage wird durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt und sichert Betreibern feste Einnahmen für den von ihnen erzeugten umweltfreundlichen Strom. Sie fördert so den Ausbau erneuerbarer Energien und wird von allen Kunden über den Strompreis getragen, egal bei welchem Anbieter sie Kunde sind.
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